Zuzahlung & Ausfall

Zuzahlung

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, wird eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Gesamtbetrages der jeweiligen Verordnung fällig. Diese ist nach der letzten Therapieeinheit der aktuellen Verordnung unverzüglich und ohne Abzüge auf das auf der Rechnung genannte Konto zu überweisen.

In manchen Fällen, sollte Sie die Zuzahlung an Ihre individuelle Belastungsgrenze bringen, gibt es die Möglichkeit eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Falls Sie einen Befreiungsausweis besitzen, ist uns dieser jährlich nach Erneuerung vorzulegen, damit wir diesen für die Abrechnung als Kopie der Heilmittelverordnung beilegen können.

Ausfall

Die Terminabsage sollte bis spätestens 36 Stunden vor Termin erfolgen. Andernfalls wird der Ausfall anteilig oder vollständig in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei (plötzlicher) Erkrankung des/der Patient*in und/oder im Falle höherer Gewalt (siehe unten).Da wir nach einem sogenannten "Bestellpraxisprinzip" arbeiten und Termine exklusiv reservieren, benötigen wir genügend Zeit, um ggf. Ersatz einbestellen zu können.

Sie unterschreiben in der ersten Stunde einen sogenannten Behandlungsvertrag, auf welchem unter anderem die Ausfallhonorarregelung aufgelistet ist. Mit Ihrer Unterschrift unter diesem (und jedem weiteren Punkt), erkennen Sie die Regelung in ihrem Umfang an. Somit ist dieser Vertrag wirksam und rechtskräftig. Die Erhebung der Ausfallgebühr orientiert sich an § 615 BGB, die es Ihnen jederzeit erlaubt im unverschuldeten Fall einen schriftlichen Nachweis zu erbringen, der ggf. dazu führen kann, die anfallende Gebühr zu reduzieren.
 

Beispiel:

Der Termin findet jeden Dienstag um 08:00 Uhr morgens statt. Damit ich fristgerecht absage, muss ich bis spätestens Sonntag um 20:00 Uhr abends abgesagt haben.

- Ja, die Regelungren gelten auch fürs Wochenende. -

Ab 20:01 Uhr wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 20% des aktuell geltenden Kassensatzes erhoben, sprich ab 35:59 Stunden vor der Therapie. 

Ab 23:59 Stunden vor der Therapie beträgt die Ausfallgebühr 100%. Das bedeutet, wenn ich für den Termin am Dienstag um 08.00 Uhr, montags um 08:01 Uhr absage, muss ich mit einer entsprechenden Ausfallgebühr rechnen. 

Bei zu später Absage im (plötzlichen) Krankheitsfall des/der Patient*in, kann ein Attest vorgelegt werden, dann reduziert sich die Ausfallgebühr auf 50% des aktuellen Kassensatzes.

- Wir verstehen es selbstverständlich, dass bei plötzlicher Erkrankung oder höherer Gewalt (Stau, Versagen des Fahrzeuges, plötzlicher Krankenhausaufenthalt, etc.), nicht fristgerecht abgesagt werden kann, dennoch hoffen wir hier auch auf Ihr Verständnis bezüglich der trotzdem anfallenden Ausfallgebühr, da die Termine jeweils nur für eine Patient*in geblockt werden ("Bestellpraxis") und wir keine "Laufkundschaft" wie häufig z.B. Ärzt*innen haben, dementsprechend haben wir bei zu später Terminabsage einen generellen finanziellen Verlust, der von den Krankenkassen nicht kompensiert wird. -

 

Zusammenfassung:

Absage bis 36 Stunden vor Termin: 0%

Absage bis 24 Stunden vor Termin: 20% des aktuellen Kassensatzes

Absage unter 24 Stunden: 100% des aktuellen Kassensatzes

*Absage im Krankheitsfall unter 24 Stunden mit Attest: 50% des aktuellen Kassensatzes*

*Absage im nicht selbst verschuldeten Fall unter 24 Stunden mit schriftlichem Nachweis: 50% des aktuellen Kassensatzes*

*Die Regelung im Krankheitsfall/nicht selbst verschuldetem Fall gilt ausschließlich für Patient*innen, nicht für Eltern, Angehörige und/oder Geschwisterkinder.*

 

Jeder Mensch hat ein Recht auf Erholung und Gesundheit:

Sollte der/die Patient*in mit (ansteckenden) Krankheitssymptomen erscheinen oder nur aufgrund von Medikamentengabe in der Lage sein, adäquat an der Therapie teilzunehmen, behalten wir uns vor, *ihn/sie jederzeit nach Hause zu schicken und für den Ausfall eine Rechnung in voller Höhe des aktuellen Kassensatzes zu stellen. Eine Therapie ist nur dann wertvoll, wenn die Zeit sinnvoll genutzt werden kann. Noch dazu riskieren Sie die Ansteckung der Therapeut*innen sowie anderer teils schwer kranker Patient*innen.

 

Die gesamte Ausfallgebührenregelung greift auch im Falle höherer Gewalt und ist allgemein als (Teil-)Kompensation zu werten, nicht als persönlicher Angriff oder Unverständnis unsererseits. Bitte sehen Sie daher von jeglichen, in unseren Augen, abfälligen Aussagen wie "Sie haben doch letzte Woche auch kurzfristig abgesagt" ab. Ihnen fehlt weder eine Stunde auf der Heilmittelverordnung, noch ist das Ihr Lohn und Brot.

Und ein ganz klares "Nein" von unserer Seite auf die Frage: "Können wir das nicht einfach unterschreiben?"
Eine unterschriebene Stunde, die nicht tatsächlich geleistet wurde, ist per Definition Abrechnungsbetrug und kann im schlimmsten Fall die Zulassung kosten, also: "Nein, Sie können nicht einfach die Stunde unterschreiben."

 

Wir alle wünschen uns eine Therapie auf Augenhöhe und auf einer gesunden Vertrauensbasis und nicht auf Missgunst oder Geringschätzung unserer Arbeit.

 

Wir sind zudem nicht die richtige Anlaufstelle für Beschwerden, sondern die Krankenkassen, welche uns die entfallenen Stunden in keinster Weise kompensieren.

 

Wir danken Ihnen vorab für Ihr Verständnis!

 

 

Terminabsagen / Ausfallhonorar
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wir reservieren die Zeit exklusiv für Sie. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis zu 36 Stunden vor dem Termin möglich.
(2) Erfolgt die Absage weniger als 36 Stunden vor dem Termin oder erscheint die Patient*in nicht, ist die Praxis berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 100% des aktuellen Kassensatzes (Ergotherapie / Logopädie) privat in Rechnung zu stellen.
(3) Dies gilt nicht, wenn die Absage unverschuldet erfolgt (z. B. plötzliche, akute Erkrankung, Unfall). In diesem Fall ist ein geeigneter Nachweis (ärztliches Attest, schriftlicher Nachweis) auf Verlangen vorzulegen. Bei einer nachgewiesenen unverschuldeten Absage reduzieren sich die Kosten oder die Kosten können ggf. entfallen (§ 615 BGB).
(4) Der Patient*in bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

 

§305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html

 

*1 Logopädie Kassensatz Stand 01.07.2026: 45 Minuten à 76€ - weitere Preise siehe z.B. GKV

*2 Ergotherapie Kassensatz Stand 01.07.2026: 45 Minuten sensomotorisch-perzeptiv à 79€, 30 Minuten Hirnleistung & motorisch-funktionell à 59€, 60 Minuten psychisch-funktionelle Behandlung à 99€ - weiter Preise siehe z.B. GKV

 

*1https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/sssst/anlagen/20260212_Vertrag_125_sssst_Anlage_2_Verguetungsvereinbarung.pdf

*2https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/ergotherapie/20260629_Vertrag_125_Ergotherapie_Anlage_2.pdf

 

 

 

Kontodaten

Kontoinhaberin:          Eva Franziska Wick

Empfänger:                 Spracherlebnis - Praxis für Logopädie

IBAN:                            Siehe Rechnung

Bankinstitut:                Postbank

BIC:                               PBNKDEFF

Verwendungszweck:  Patientennummer - Rechnungsnummer (z.B.: "P001-AR01/24" oder "P001-ZZ01/24")

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